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Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenArbeitnehmer tragen Wegerisiko und müssen Vorkehrungen treffen
Schneechaos keine Entschuldigung für Verspätung des Arbeitnehmers
DruckenSchneeberge, eisige Temperaturen oder Verkehrschaos entschuldigen die Unpünktlichkeit von Mitarbeitern nicht. Denn laut Gesetz haben Arbeitgeber das Recht auf ihrer Seite und können darauf pochen. Das gilt selbst dann, wenn eine Schneelawine die Autobahn überrollt hat oder Busse und Bahnen nicht mehr fahren. Der Grund: Angestellte tragen das Wegerisiko und müssen sich witterungsbedingt immer auf alles einstellen.
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