Arbeitnehmer tragen Wegerisiko und müssen Vorkehrungen treffen

Schneechaos keine Entschuldigung für Verspätung des Arbeitnehmers

Drucken aktualisiert am 06.12.2010

Schneeberge, eisige Temperaturen oder Verkehrschaos entschuldigen die Unpünktlichkeit von Mitarbeitern nicht. Denn laut Gesetz haben Arbeitgeber das Recht auf ihrer Seite und können darauf pochen. Das gilt selbst dann, wenn eine Schneelawine die Autobahn überrollt hat oder Busse und Bahnen nicht mehr fahren. Der Grund: Angestellte tragen das Wegerisiko und müssen sich witterungsbedingt immer auf alles einstellen.

(C) Thomas Max Mueller / PIXELIO
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