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ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenSchadenersatz wegen verspäteter Zeugniserstellung
DruckenNach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Schleswig-Holstein sind Arbeitgeber gehalten, innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Beendigungszeugnis zu erteilen. Nachfolgend werden das Urteil, bei dem es eben wegen der eingehaltenen Fristen seitens des Arbeitgebers nicht zum Schadenersatz kam, und seine praktischen Auswirkungen erläutert. Die Urteilsbegründung zeigt nämlich, dass die Richter beim möglichen Schadenersatz von dieser genannten Frist ausgehen und ein Arbeitnehmer das Zeugnis, wenn es denn fehlt, anmahnen muss.





