Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 01.06.2011

Die berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers mit Unterstützung des Arbeitgebers hat in der zahnärztlichen Praxis große praktische Bedeutung gewonnen. Natürlich möchte man als Praxisinhaber damit auch sein Personal an die Praxis binden, von der Fortbildung profitieren und die Mitarbeiterin nicht – gerade vielleicht aufgrund einer zusätzlichen Qualifikation – an eine andere Praxis verlieren. Ein erlaubtes Mittel in diesem Zusammenhang ist die Rückzahlungsvereinbarung für Fortbildungskosten, die man mit seinem Personal vereinbaren kann. Sie ist allerdings nur unter engen Voraussetzungen zulässig, sonst wird sie unwirksam. Im folgenden Beitrag werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert.

339221 R K B by RainerSturm pixelio.de
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