Rechtliche Probleme bei schwangeren zahnmedizinischen Fachangestellten

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 29.09.2011

Die seit dem 1.7.2002 geltende Röntgenverordnung sieht für schwangere zahnmedizinische Fachangestellte kein generelles Beschäftigungsverbot mehr vor. Allerdings gibt es entsprechende gesetzlich vorgegebene Überwachungs- und Dokumentationsmaßnahmen, die den Einsatz im Kontrollbereich einer Röntgeneinrichtung eher unpraktikabel machen. Der folgende Beitrag stellt die Fortsetzung des Artikels aus der ZMK 5/2011 dar und befasst sich mit weiteren praxisrelevanten Fragen zu diesem Problemkreis.

©Gerd Altmann/dker.com-ocal/pixelio.de
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