Autoradio gebührenpflichtig

PKW nur für Fahrt zur Praxis

Drucken Von RA Jens Klarmann    aktualisiert am 30.09.2009

Ein Selbstständiger kommt – anders als ein Arbeitnehmer – für sein Autoradio auch dann nicht in den Genuss der Gebührenfreiheit für so genannte Zweitgeräte, wenn er das Auto nur für Fahrten von der Wohnung zur Betriebsstelle (Praxis) und zurück nutzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz in einem aktuellen Urteil entschieden, über das nachfolgend berichtet wird.

103880 R by Uwe Steinbrich pixelio.de
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