Warum der Fall "Emmely" auch für den Zahnarzt interessant ist

Neue Spielregeln bei Bagatellkündigungen

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 03.08.2010

Der Fall „Emmely“ machte bundesweit Schlagzeilen und sicherlich haben auch Sie gelesen, dass der damit gemeinten Kassiererin fristlos gekündigt wurde, weil sie ihr nicht gehörende Leergutbons eingelöst hatte, und im anschließenden Arbeitsprozess diese Kündigung Bestand hatte. Nun gab es im Juni in höherer Instanz ein neues Urteil zu diesem Fall, das Ihnen unser Autor in den folgenden Ausführungen erläutert, weil es Auswirkungen auch für Sie als Arbeitgeber in der Zahnarztpraxis hat: Es wird deutlich schwieriger, langjährige Mitarbeiter insbesondere aufgrund eines Bagatelldeliktes zu kündigen.

Bild: (C) Andrea Kusajda / PIXELIO
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