Muss die Rechnung dem Umsatzsteuergesetz entsprechen?

Drucken Von Björn Ziegler    aktualisiert am 12.10.2010

Rechnungen an Patienten sollten zwar korrekt, nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes ausgestellt werden. Fehlen Angaben, ist dies nach einem neueren Urteil aber noch lange kein Grund für den Patienten, nicht zu zahlen.

Bild: (C) / PIXELIO
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