Das De-Mail-Gesetz ist in Kraft

Mehr Sicherheit in der elektronischen Kommunikation?

Drucken Von RA Jenny Hubertus, RA Manfred Wagner    aktualisiert am 17.06.2011

Am 3. Mai 2011 ist nach langem Tauziehen das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, einen Rechtsrahmen für eine sichere Kommunikation im Internet bereitzustellen. Damit ist es auch für Zahnärzte interessant, wenn es um die Übermittlung von Gesundheitsdaten geht

Bild: (C) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
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