Legenden des Arbeitsrechts - Hartnäckige Rechtsirrtümer weit verbreitet

Drucken Von Matthias W. Kroll    aktualisiert am 12.02.2010

In vielen mittelständischen Betrieben halten sich nach wie vor hartnäckig weit verbreitete Irrtümer über arbeitsrechtliche Grundlagen. Dies führt oftmals dazu, dass Kündigungen aus formellen Gründen unwirksam sind oder aber keine Kündigung ausgesprochen wird, obwohl dies möglich wäre. Besonders weit verbreitet sind in kleineren und mittleren Unternehmen gerade zu „legendenhaft“ folgende Irrtümer:

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