Keine honorarrechtliche Gleichstellung mit Neuniederlassung bei Praxisverlegung

Drucken Von Kanzlei Fuchs und Martin    aktualisiert am 29.09.2011

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 05.05.2011 (Az.: L 5 KA 4/10) entschieden.

Quelle: ©Gerd Altmann/dker.com-ocal/pixelio.de
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