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ZMK-aktuell – der Newsletter
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DruckenDas Verwaltungsgericht Münster hat mit Urteil vom 19.04.2011 (Az.: 7 K 338/09) entschieden, dass Zahnärzte Gesichtsund Hautfalten ihrer Patienten nicht mit Botox-Spritzen behandeln dürfen.

Quelle: ©Gerd Altmann/Anja Wichmann/pixelio.de




