Fristlose Kündigung bei privatem Surfen im Internet

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 29.03.2011

Häufig wird am Arbeitsplatz eine private Nutzung des Internets - jedenfalls in einem gewissen Rahmen - geduldet. Übersteigt die private Nutzung des Internets durch den Arbeitnehmer jedoch das übliche Maß, stellt sich die Frage, wie der Arbeitgeber hierauf reagieren kann und ob er deshalb fristlos kündigen darf. Die Antwort auf diese Frage lautet „Ja“, wie der Autor Ihnen in seinen Ausführungen erläutert.

Bild: (C)  / PIXELIO
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