Fristlose Kündigung bei Nichtanzeige der Arbeitsunfähigkeit möglich

Drucken Von Stefan Engelhardt    aktualisiert am 01.12.2009

Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Köln vom 09.02.2009, 5 Sa 926/08, kann die hartnäckige und trotz mehrfacher Abmahnungen über längere Zeit fortgesetzte Verletzung der Pflicht, dem Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung anzuzeigen, eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Bild: (c) PIXELIO / pauline
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