Androhung von bis zu 250.000 € Ordnungsgeld

Darf der Arbeitgeber den Mail-Account eines kranken Mitarbeiters öffnen?

Drucken Von Dr. Eugen Ehmann    aktualisiert am 13.09.2011

Ihre Kollegin, die Sie vertreten müssen, ist längerfristig krank. Nach über sechs Wochen können Sie den Chef dazu bewegen, dass der Mail-Account Ihrer Kollegin geöffnet wird. Alle Mails von Kunden werden ausgedruckt, damit Sie weiterarbeiten können. Jetzt plötzlich hören Sie von der Kollegin per Rechtsanwalt: Sie verlangt von Ihnen „bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €", dass Sie die ausgedruckten Mails nicht lesen, kopieren oder weiterleiten. Ein schlechter Witz? Lesen Sie lieber erst einmal weiter!

Bild: (C) Tim Heinrichs Noll / PIXELIO
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