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Darf der Arbeitgeber den Mail-Account eines kranken Mitarbeiters öffnen?
DruckenIhre Kollegin, die Sie vertreten müssen, ist längerfristig krank. Nach über sechs Wochen können Sie den Chef dazu bewegen, dass der Mail-Account Ihrer Kollegin geöffnet wird. Alle Mails von Kunden werden ausgedruckt, damit Sie weiterarbeiten können. Jetzt plötzlich hören Sie von der Kollegin per Rechtsanwalt: Sie verlangt von Ihnen „bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 €", dass Sie die ausgedruckten Mails nicht lesen, kopieren oder weiterleiten. Ein schlechter Witz? Lesen Sie lieber erst einmal weiter!
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