Auskunftsanspruch eines abgelehnten Stellenbewerbers?

Drucken Von RA Armin Rudolf    aktualisiert am 18.07.2011

Ein Urteil im Zusammenhang mit der Ablehnung eines Stellenbewerbers ist für Arbeitgeber und damit auch Inhaber von Zahnarztpraxen interessant: Lehnt man einen Stellenbewerber ab, so hat der abgelehnte Bewerber keinen Anspruch darauf zu erfahren, ob die Stelle durch einen anderen Bewerber besetzt wurde und warum dieser Bewerber bevorzugt wurde. Arbeitgeber sollten das beherzigen und Ablehnungen nicht zur eigenen Stolperfalle werden lassen, denn sie laufen sonst Gefahr, wegen des sogenannten allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verklagt zu werden.

Bild: (C) Gerd Altmann / PIXELIO
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