Aushang- und Bekanntmachungspflichten für Arbeitgeber

Drucken Von Dr. Hansjörg Reichert    aktualisiert am 27.10.2009

Der Arbeitgeber, und davon ist auch der Zahnarzt als Arbeitgeber nicht ausgenommen, ist verpflichtet, zahlreiche gesetzliche Bestimmungen durch Aushang oder Bekanntmachung seinen Arbeitnehmern, sprich Praxispersonal, zur Verfügung zu stellen. Welche dies sind, in welcher Form diese mitgeteilt werden müssen und welche Konsequenzen ein Verstoß dieser Pflicht mit sich bringt, erläutern die nachfolgenden Ausführungen.

Bild: PIXELIO/Paul-Georg Meister
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