Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei ausgebrochener „Neuer Grippe“

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 14.10.2009

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist sich sicher, dass die Neue Grippe, die so genannte „Schweinegrippe“, im Herbst in Deutschland eine zweite Welle erfährt. Nach Auffassung der WHO wird jeder dritte Deutsche an der Schweinegrippe erkranken. Nach der drohenden, und zum Glück nicht eingetretenen Ausbreitung der „Vogelgrippe“ im Jahr 2006 droht damit zum zweiten Male in diesem Jahrzehnt der Ausbruch einer weltweiten Grippepandemie, die für die Volks- wie Privatwirtschaft verhängnisvolle Folgen haben könnte. Was dies für den Arbeitgeber bedeuten kann und insbesondere welche Rechte Sie als Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitsorganisation haben, lesen Sie nachfolgend.

Bild: PIXELIO/tommyS
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