Kann sich der Arbeitgeber schützen?

Arbeitnehmer plaudert Betriebsgeheimnisse aus

Drucken aktualisiert am 26.02.2010

In einer Zahnarztpraxis betrifft die Schweigepflicht vorwiegend Patientendaten, aber auch andere Kenntnisse rund um den Praxisablauf möchte nicht jeder Praxisinhaber direkt in der Konkurrenzpraxis wissen. Dagegen kann man sich mit einer Klausel zur Schweigepflicht im Anstellungsvertrag schützen. Generell gibt es natürlich Unterschiede zwischen Betriebs- oder Praxisgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen großer Unternehmen. Dennoch ist bei der Formulierung einer solchen Klausel in jedem Fall Vorsicht geboten, wie der folgende Kurzbeitrag ausführt.

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