Arbeitgeber müssen sorgfältig unterschreiben!

Drucken Von Stefan Engelhardt    aktualisiert am 28.09.2010

Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass Arbeitgeber darauf achten sollten, mit einer „anständigen“ Unterschrift und nicht mit unleserlichen Zeichen, die wie die Initialen von Vor- und Familiennamen erscheinen, zu unterschreiben. Andernfalls kann es, wie nachfolgend erläutert wird, zur Unwirksamkeit von Verträgen kommen.

Bild: (C) Angela Parszyk / PIXELIO
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