Angestelltenzulassung ist bei Praxisverkauf übertragbar

Drucken Von Kanzlei André Martin    aktualisiert am 16.12.2010

Wurde eine Vertragsarztpraxis mithilfe eines angestellten Arztes betrieben und hatte der Vertragsarzt eine eigene Angestelltenzulassung, war fraglich, ob diese Angestelltenzulassung parallel zur Übertragung der Vertragsarztzulassung auf einen Nachfolger übertragen werden kann.

Bild: (C) Thorben Wengert / PIXELIO
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