Zwei Juristen – drei Meinungen?

Aktuelle Gerichtsurteile zur Haftung bei prothetischen Mängeln

Drucken Von Wolf Constantin Bartha    aktualisiert am 21.10.2009

Klagen erhalten im gesellschaftlichen Leben mehr und mehr Einzug und machen auch vor dem zahnärztlichen Bereich nicht Halt. Im Bereich der Zahnarzthaftung sind es vorwiegend angebliche oder tatsächliche Fehler bei prothetischen Versorgungen, um die vor Gericht gestritten wird. Nachfolgend wird ein aktuelles Urteil zu diesem Thema vorgestellt, in dem es vor allem um die Frage ging, ob ein Zahnarzt auch dann haften muss, wenn der Patient nach zwei Nachbesserungen, hier waren es Einschleifmaßnahmen, nicht mehr erscheint und an einem anderen Ort eine Neuanfertigung des Zahnersatzes veranlasst. Die Richter urteilten unterschiedlich, haften musste der Zahnarzt in geringerer Höhe trotzdem. Deshalb empfiehlt es sich immer, entsprechende Prävention zu betreiben, um vor Gericht bessere Erfolgsaussichten zu haben.

Bild: PIXELIO/HHS
Bild: PIXELIO/HHS
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