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DruckenBeim Urlaubsrecht muss man generell zwischen dem Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung unterscheiden. Gemäß ihrer unterschiedlichen Definition ergeben sich auch unterschiedliche gesetzliche Ansprüche, die nachfolgend praxisnah erläutert werden. Insbesondere geht es dabei um die Frage, wann zustehender Urlaub in bares Geld „umgewandelt“ werden kann.
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