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Drucken Von RA Torsten Lehmkühler    aktualisiert am 21.12.2009

Ein Arbeitsplatz ohne Internetzugang ist kaum noch vorstellbar. Zunehmend sehen sich Arbeitgeber daher veranlasst, verbindliche Regelungen für den betriebsbezogenen Einsatz des Internets aufzustellen, um einer ausschweifenden privaten Nutzung dieses Mediums während der Arbeitszeit vorzubeugen.

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