Die Scheingesellschaft – wann eine KV ihr vertragsärztliches Honorar zurückfordern darf

Drucken Von RA André Martin    aktualisiert am 08.02.2011

Eine Gemeinschaftspraxis bringt Zahnärzten viele Vorteile. Juristisch wird sie dann zur Stolperfalle, wenn sie nicht die Auflagen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung erfüllt. Dazu gehört u. a., dass alle Gesellschafter das wirtschaftliche Risiko tragen müssen (ein Vertragszahnarzt also nicht wie ein Angestellter nur ein Festgehalt erhalten darf) und eine ausreichende Handlungsfreiheit in beruflicher und persönlicher Hinsicht genießen. Wie diese Tätigkeit in „freier Praxis“ jüngst durch ein aktuelles Urteil definiert wurde und was Sie deshalb in der Praxis beachten sollten, erfahren Sie in den nachfolgenden Ausführungen.

Bild: (C) Gerd Altmann / PIXELIO
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