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ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenWann ist eine Zweigpraxis zulässig?
DruckenBesonders in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist derjenige klar im Vorteil, der seine Chancen nutzt. Neben den Möglichkeiten, örtliche oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren zu betreiben oder Ärzte/Zahnärzte anzustellen, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine Zweigpraxis zu gründen. Dies bedarf einer entsprechenden Genehmigung, deren Voraussetzungen für einen positiven Entscheid nachfolgend erläutert werden.
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