Wann ist eine Zweigpraxis zulässig?

Drucken Von RA André Martin    aktualisiert am 04.08.2010

Besonders in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten ist derjenige klar im Vorteil, der seine Chancen nutzt. Neben den Möglichkeiten, örtliche oder überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften, Teilberufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren zu betreiben oder Ärzte/Zahnärzte anzustellen, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, eine Zweigpraxis zu gründen. Dies bedarf einer entsprechenden Genehmigung, deren Voraussetzungen für einen positiven Entscheid nachfolgend erläutert werden.

Bild: (C) Rainer Gräser / PIXELIO
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