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Vertragszahnärztliche Fortbildungspflicht –Teil 1

Drucken Von Dr. Patrick M. Lissel, LL.M, Dr. Wiebke Baars, LL.M. (London)    aktualisiert am 22.01.2010

Vergangenes Jahr mussten Vertragszahnärzte erstmals den Nachweis erbringen, dass sie sich entsprechend den neuen gesetzlichen Regelungen fortgebildet haben. Stichtag war der 30. Juni 2009. Betroffen waren alle Vertragszahnärzte, die am 30. Juni 2004 bereits zugelassen waren. Denn Vertragszahnärzte müssen nun alle fünf Jahre nachweisen, dass sie sich im zurückliegenden Fünfjahreszeitraum in ausreichendem Maße fortgebildet haben, andernfalls drohen Honorarkürzung und Zulassungsentzug. Dieser Beitrag erläutert die gesetzliche Regelung sowie ihre praktische Umsetzung.

Bild: (C) PIXELIO / Peter Kirchhoff
Bild: (C) PIXELIO / Peter Kirchhoff
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