Verlust des Arbeitszeugnisses – Anspruch auf Ersatzausstellung durch den Arbeitgeber?

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 25.08.2011

Wird ein Arbeitszeugnis beschädigt oder geht es verloren, ist nicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer dies zu vertreten hat.

Bild: (C) Pixelio / tarudeone
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