Urlaubsabgeltungsansprüche Ihrer Mitarbeiter

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 12.10.2010

Wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird, regelt das sogenannte Bundesurlaubsgesetz die Abgeltung der noch nicht gewährten Urlaubstage des Kalenderjahres, in dem die Mitarbeiterin ausscheidet. Logischerweise richtet sich diese nach der Anzahl der noch ausstehenden Urlaubstage, deren Berechnung aber grundsätzlich davon abhängt, ob die Mitarbeiterin vor oder nach dem 30. Juni eines Jahres ausscheidet. Alles Notwendige, was Sie dazu wissen müssen, wird nachfolgend erläutert, inklusive eines Tipps für Regelung des Anspruches im Arbeitsvertrag Ihrer Mitarbeiterin.

Bilc: (C) PIXELIO
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