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Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber

Drucken Von Felix Martin    aktualisiert am 01.03.2010

Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer übernimmt, sind nicht automatisch steuerfrei. Diese strenge Regelung der Finanzverwaltung, wenn die Helferin sich selbst zu einer Fortbildung angemeldet hat und die Rechnungsadresse die ihrige war, tatsächlich aber der Arbeitgeber bezahlte, gilt nicht mehr durchgehend, wie die folgenden Ausführungen zeigen.

Bild: (C)  PIXELIO / Dieter Schütz
Bild: (C) PIXELIO / Dieter Schütz
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