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Neue „Spielregeln“ für Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 03.02.2010

Früher oder später naht der Sommerurlaub für Praxis und Personal. Aber Vorsicht: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 neue Vorgaben für die Wirksamkeit von Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen gemacht, die gravierende Auswirkungen auf die arbeitsrechtliche Praxis haben. Nachfolgend wird erläutert, worauf man bei der Gewährung von Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld, insbesondere bei der Formulierung im Arbeitsvertrag, achten muss.

Bild: (C) Pixelio / Thommy Weiss
Bild: (C) Pixelio / Thommy Weiss
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