ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenAnspruch auf Urlaubsabgeltung auch bei Langzeiterkrankung
Europäischer Gerichtshof „kippt“ deutsches Urlaubsrecht
DruckenBislang verfiel der Urlaubsanspruch eines arbeitsunfähig krankgeschriebenen Mitarbeiters Ende März des Folgejahrs. Der Zahnarzt musste daher keine „Summierung“ von Urlaubszeiten und damit auch von Abgeltungsansprüchen fürchten. Im vergangenen Jahr hat sich dies allerdings geändert: das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in Angleichung an europäisches Recht geurteilt, dass Urlaubsansprüche von Langzeitkranken nicht mehr verfallen. Wie im Folgenden anhand eines Beispielfalls ausgeführt wird, kann die neue Rechtsprechung für den Zahnarzt teure Folgen haben.
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