Deutsche Kündigungsfristen sind europarechtswidrig

Drucken Von Hans-Jürgen Marx    aktualisiert am 21.07.2010

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem Urteil vom 19.01.2010 entschieden, dass die deutsche Regelung des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegende Beschäftigungszeiten eines Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, mit dem Verbot der Diskriminierung wegen des Alters nicht vereinbar und damit unwirksam ist. Dieses Urteil hat für die Praxis weit reichende Folgen.

Bild: (C) pauline / PIXELIO
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