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Das Einmaleins des Urlaubsanspruchs der Arbeitnehmer – Teil 1

Drucken Von Rechtsanwalt Thomas Kroth    aktualisiert am 02.02.2010

Die Sommerzeit rückt näher und daher werden in vielen Zahnarztpraxen die Mitarbeiter auf den Inhaber zukommen und ihre Urlaubspläne anmelden. Mancher Zahnarzt fragt sich, ob er Urlaub zu jeder Zeit gewähren muss und wie überlappende Urlaubswunschzeiten verschiedener Mitarbeiter zu regeln sind. Andere Fragen bezüglich des Urlaubsanspruchs der Praxismitarbeiter stellen sich bereits, wenn der Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Dann sollte der Zahnarzt beispielsweise unbedingt wissen, wie viele Urlaubstage seinem künftigen Mitarbeiter überhaupt gesetzlich zukommen. Rechtsanwalt Thomas Kroth klärt im Folgenden diese und weitere Fragen hinsichtlich des Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern.

Bild: (C) Pixelio / knipseline
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