Auch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit bleibt Restelternzeit zunächst bestehen

Drucken Von RA André Martin    aktualisiert am 22.07.2010

Ihr Personal kann in bestimmten Fällen die Elternzeit vorzeitig beenden. In diesem Zusammenhang wurde in einem neuen Urteil entschieden, dass damit aber der nicht verbrauchte Anteil der Elternzeit, die Restelternzeit, vorerst auch nicht verfällt.

Bild (C) Rolf Handke / PIXELIO
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