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ZMK-aktuell – der Newsletter
Alle 14 Tage die aktuellsten Meldungen, Tipps und Trends aus der Zahnheilkunde in Ihre Mailbox. >>Jetzt kostenlos abonnierenAuch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit bleibt Restelternzeit zunächst bestehen
DruckenIhr Personal kann in bestimmten Fällen die Elternzeit vorzeitig beenden. In diesem Zusammenhang wurde in einem neuen Urteil entschieden, dass damit aber der nicht verbrauchte Anteil der Elternzeit, die Restelternzeit, vorerst auch nicht verfällt.
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