Wiederherstellungsmaßnahmen nach GOZ 231 und GOZ 232

Drucken Von Sabine Schröder, ZMV    aktualisiert am 02.09.2010

Die Frage der Berechenbarkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz wirft immer wieder Fragen auf. Nachfolgend wird dargestellt, in welchen Fällen die GOZ 231 und wann die GOZ 232 angesetzt werden kann.

Bild: Initiative ProDente e.V.
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