Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz

Drucken Von Sabine Schröder, ZMV    aktualisiert am 25.05.2011

Die Frage der Berechenbarkeit von Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz wirft immer wieder Fragen auf. Nachfolgend wird dargestellt, in welchen Fällen die GOZ 231 und wann die GOZ 232 angesetzt werden kann.

Abrechnungstipp 09
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