Abrechnungstipp der Woche

Wann und wie ist die Bema-Nr. 03 abrechenbar?

Drucken Von Sabine Schröder, ZMV    aktualisiert am 26.03.2010

Der Leistungsinhalt der Bema Nr. 03 lautet: „Zuschlag für Leistungen außerhalb der Sprechstunde". Die Bema-Nr. 03 kann grundsätzlich für eine Notfallbehandlung angesetzt werden, die in der offiziell von der KZV eingeteilten Notdienstsprechstunde stattfindet sowie in dringenden Behandlungsnotfällen außerhalb der Sprechstunde, für die extra der Praxisbetrieb aufgenommen wird.

Bild: (C) P.Pape aka ASSKISSER / PIXELIO
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