Die korrekte Abrechnung der Füllungstherapie

Kassenleistung? Mehrkosten? Privatleistung?

Drucken Von Andrea Zieringer, ZMV    aktualisiert am 14.10.2010

Im nachfolgenden Artikel wird dargestellt, wann es sich bei der Füllungstherapie um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, um Mehrkosten gem. § 28 SBG V oder um eine reine Privatleistung gem. § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z handelt.

pixelio/Claudia Hautumm
pixelio/Claudia Hautumm
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.