Endodontische Behandlungen – Privatleistung oder Kassenleistung?

Drucken Von Andrea Zieringer, ZMV    aktualisiert am 25.03.2010

Bei Wurzelbehandlungen steht man sehr häufig vor der Frage, ob es sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (nach BEMA) oder um eine Privatleistung (nach GOZ) handelt. Die Sachlage ist schwierig, da die betroffenen Zähne zwar nach modernen Behandlungsmethoden oft zu erhalten wären oder zumindest die Aussicht auf Behandlungserfolg groß ist, jedoch die Behandlungsrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen, das Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 SGB V) oder aber auch aufwändige Behandlungsmethoden, die weit über das Maß einer Kassenleistung gehen, die Möglichkeit der kassenvertraglichen Wurzelbehandlung stark einschränken. Das Dilemma in den Praxen besteht darin, vor Behandlungsbeginn die richtige Entscheidung („Privat“ oder „Kasse“) zu treffen und dies dem Patienten zu vermitteln! Zudem ist eine Mehrkostenberechnung bei Wurzelbehandlungen nicht zulässig!

Bild: (C) Klausi / PIXELIO
Bild: (C) Klausi / PIXELIO
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.