ZMK-aktuell – der Newsletter
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DruckenDie Berechnung der externen Sinusbodenelevation ist weder in der derzeit gültigen GOZ noch in der GOÄ klar definiert. Da sie eine nach dem Inkrafttreten der GOZ 1988 neu entwickelte, selbstständige Leistung darstellt, kann sie beispielsweise gemäß § 6 (2) GOZ analog berechnet werden. Dieses bestätigt auch die Bundeszahnärztekammer in ihrer Stellungnahme vom 03.12.2004. Welche Gebührenziffer bei dieser Berechnungsvariante analog zugrunde gelegt wird, entscheidet grundsätzlich der behandelnde Zahnarzt. Eine weitere Berechnungsempfehlung für diese Operationsmethode wird im Folgenden vorgestellt. Hierbei werden überwiegend Gebührenziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte gewählt, da in der GOZ keine entsprechenden Ziffern enthalten sind.

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