Das korrekte Vorgehen bei der Berechnung eines angemessenen Steigerungsfaktors

Drucken Von Sabine Schröder, ZMV    aktualisiert am 03.12.2009

Da unsere derzeitige Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) seit 1988 keine Punktwertanpassung erfahren hat, ist die Erhöhung des Steigerungsfaktors oft die einzige Möglichkeit, ein adäquates Honorar für die erbrachte Leistung zu erzielen. Die Gebührenordnung für Zahnärzte sieht im § 5 vor, dass ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes nur dann zulässig ist, wenn die erbrachte Leistung einen erhöhten Schwierigkeitsgrad, einen erhöhten Zeitaufwand oder besondere Umstände bei der Ausführung aufweist. Diese Besonderheiten dürfen nicht bereits in der Leistungsbeschreibung enthalten sein.

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