Darf der Zahnarzt die GOÄ 6 für die eingehende Untersuchung eines Patienten ansetzen?

Drucken Von Sabien Schröder    aktualisiert am 25.10.2010

In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) heißt es in § 6 Abs. 1:

Abrechnungstipp 07
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