Abrechnung der Therapie von Parodontopathien bei gesetzlich Versicherten

Drucken Von Frau Andrea Zieringer    aktualisiert am 09.02.2011

Bei der Abrechnung von Parodontalerkrankungen gibt es viele Fallstricke: Längst nicht alle Behandlungsmethoden sind mit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrechnungsfähig und die Verquickung einer Vertragsleistung mit Privatleistungen kann unter Umständen die gesamte Behandlung in den Augen der Kasse zur Privatleistung mutieren lassen. Zudem muss die Behandlung genehmigt werden und auch eine eventuell notwendige Nachbehandlung zunächst beantragt werden. Diese Schritte werden im folgenden Beitrag aufgezeigt und die Behandlungsrichtlinien und Abrechnungsmöglichkeiten geschlossener und offener Therapieverfahren übersichtlich dargestellt.

Abrechnungstipp
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